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Öffentliche Güter müssen öffentlich finanziert werden. Weitergehende Finanzierungsmodelle sollen möglich sein, sofern privatwirtschaftlich organisierte Partner dem Grundversorgunsziel gesichert verpflichtet bleiben.
 
Öffentliche Güter müssen öffentlich finanziert werden. Weitergehende Finanzierungsmodelle sollen möglich sein, sofern privatwirtschaftlich organisierte Partner dem Grundversorgunsziel gesichert verpflichtet bleiben.
  
* Haushaltsbeitrag für nicht vom ör Anstalten produzierte Internet-Inhalte
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'''Medienökonomische Effekte'''
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* Die Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins Internet generiert neue Formen medienökonomischer Effekte
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Öffentlich-rechtliche sind die größten Auftraggeber für Produktionsfirmen. Im Internetzeitalter muß der Kreis der Empfänger der Rundfunkbeiträge auf das gesamte urheberschaftliche Spektrum erweitert werden. Beitragzahlern muss die Möglichkeit gegeben werden mit zu entscheiden, in welche Projekte ihre Beiträge investiert werden. Transparenz der Finanzierungsströmen muss in jedem Fall gewährleistet werden.
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* Urheber müssen angemessen vergütet werden
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Urheber (Kreative / Produzenten) stehen am Anfang der Wertschöpfungs-, aber ganz am Ende der Nahrungskette. Warum sollen Sender alle Rechte inklusive neuer Auswertungsformen halten, aber nur zur Zahlung von revenues - also auf die plattformspezifische Verwertung bezogene Erlöse - im Nachhinein verpflichtet bleiben? Anforderungsgerechter und nachhaltiger Auswertungslauf ist im Netz möglich. Die Rechte für neue Auswertungsformen ("unbekannte Nutzungsarten") sollten daher bei den Urhebern bleiben. Das Potential, diese Rechte auszuwerten, liegt bei den Kreativen / Produzenten bzw. den Unternehmensformen, die neue Ertragspotentiale erst erschließen - u.a. mit dem Ziel, Erlöse bei den Urhebern zu halten.
  
  
'''Medienökonomische Effekte''' 
 
  
* Urheber müssen angemessen vergütet werden -- Gespräch / Gesellschaftsvertrag zwischen Urhebern und Publikum
 
  
 
'''Organisation '''
 
'''Organisation '''

Revision as of 18:02, 6 July 2012

Prämissen

  • Grundversorgung ist essentieller Bestandteil des demokratischen Gemeinwesens.
  • Grundversorgung ist der Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Anstalten erteilt hat.
  • Der Grundversorgungsauftrag erstreckt sich auch auf das Internet und andere digitale Medien.
  • Das System der Grundversorgung kann nur fortbestehen, wenn es breite Akzeptanz findet.

Thesen

Demokratietheoretische Funktion

  • Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht Markt und nicht Staat und nicht Web 2.0

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann nicht in einer der anderen drei Sphären aufgehen. Er muss seine Eigenständigkeit bewahren oder er verliert seine Existenzberechtigung. Zu Markt, Staat und Zivilgesellschaft/Web 2.0 muss er Schnittstellen unterhalten. Seine dem Gemeinwohl dienende Funktion kann er nur erfüllen, wenn er von der Gemeinschaft dafür bezahlt wird. 'Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.'

  • Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil der Wissensinfrastruktur der öffentlichen Hand

Die öffentlich-rechtliche Organisation teilt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit anderen Wissensinfrastrukturen der öffentlichen Hand: Schulen und Universitäten, Bibliotheken und Sammlungen, Musik, Theater, Kino usw. In Zeiten anhaltender neoliberaler Privatisierungstendenzen muss sich die Sphäre der öffentlich organisierten Informations- und Kulturangebote in ihrer Eigenständigkeit behaupten. Der Auftrag des ÖR (Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung; Integration; Medienkompetenz usw.) ist ausgestaltbar und entwicklungsoffen formuliert. In diesem Rahmen muss der ÖR seinen Auftrag in enger Kopplung an die anderen Bereiche der öffentlichen Wissenssphäre erfüllen, die gleichfalls gesetzlich beauftragt und durch ihre jeweiligen Kuratorien (Filmförderung usw.) in ihrer Qualität und Gemeinwohlorientierung legitimiert sind. Daher muss der ÖR der Vermittlung der Angebote in den anderen Bereichen in seiner Berichterstattung und Meinungsbildung ausgiebigen Raum geben und Entwicklungen wie die Öffnung der Daten der öffentlichen Hand unterstützen. So, wie es heute Kooperationen zwischen ÖRs gibt (Arte, 3Sat), sind ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit Universitäten, Europeana oder der Bundeszentrale für politische Bildung anzustreben.

  • Durch das Internet verändert sich Demokratie und damit auch die ihr dienende Funktion der Grundversorgung

Das Internet ermöglicht eine direktere partizipatorische Form von Demokratie, die in der jetzigen Form der Grundversorgungsgewährleistung noch keinen Wiederhall findet und Potenziale unausgeschöpft lässt. Bürger sollten unmittelbarer Einfluss nehmen können. Entscheidungsprozesse müssen transparenter werden.

  • Das Internet ist Element einer neuen, hybriden Form von Öffentlichkeit

Im Internet wird Information und private und öffentliche Meinungsbildung weiterhin von klassischen Massenmedien (Rundfunk, Presse) angeboten. Diese Angebote werden von Nutzern weiter verbreitet und erreichen damit eine höhere Reichweite. Für zivilgesellschaftliche Organisationen senkt das Internet die Zugangschwelle erheblich und erhöht die potentielle Reichweite ihrer Beiträge zur demokratischen Meinungsbildung. Noch stärker waren bislang Individuen in ihren Angeboten zur Meinungsbildung beschränkt (Speakers' Corner, Flugblätter, Graffiti etc.). Hier eröffnet das Internet eine neue Dimension der Beteiligung. Individuen können als Augenzeugen in Text (Handy-) Foto, Video über Ereignisse berichten und sich durch Kommentierung, Kontextualisierung, kritischen Recherchen (Guttenplag) und kreativen Bezugnahmen (Parodien) öffentlich äußern. Der These einer Fragmentierung von Öffentlichkeit steht die einer emergenten Öffentlichkeit gegenüber. Der ÖR muss in dieser hybriden Öffentlichkeit als "Faktor und Medium" wirken, will er nicht Gefahr laufen, irrelvant zu werden.

  • Die private und öffentliche Meinungsbildung sollte dialogisiert werden

Alle Normen des Art. 5 GG (Presse, Rundfunk, Film, Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre) stehen im Licht der Meinungsfreiheit: Das Recht eines jeden, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" und "seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten." Die materielle Wirklichkeit dieses individuellen Rechts hat sich durch das Internet auf ungleich tiefgreifendere Weise verändert, als die der institutionellen Rechte von Presse, Rundfunk, Film, für die das Internet im Wesentlichen ein neuer Ausspielkanal ist. Das Internet ist ein Viele-an-Viele-Medium. Es hat das Zeitalter der Read-Write-Gesellschaft (Lessig) eingeläutet. Da die Freiheiten des Art. 5 GG in enger Wechselwirkung miteinander stehen, muss diese Entwicklung sich notwendig auch auf die Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit und des Grundversorgungsauftrags auswirken. Waren die medientechnologischen Bedingungen für einen Dialog bislang im Wesentlichen auf Zuschauerbriefe beschränkt, muss eine Grundversorgung heute nicht nur die Meinungsvielfalt direkt zu Wort kommen lassen, sondern auch Raum für vielfältig vermittelten Dialog bieten. In einer gewandelten 'flüssigen' Demokratie ist zuallererst der ÖR gehalten, einen Ort für einen ständigen Dialog über Deutschland, Europa und die Welt zu schaffen.

  • Wir brauchen eine evidenz-basierte und öffentlich verantwortete Medienpolitik

Medienpolitik, hier insbesondere Rundfunkpolitik, findet ihren Gestaltungsraum durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Medienpolitik wird ihrer Aufgabe der Steuerung von medientechnologischen und -ökonomischen Entwicklungen im Gemeinwohlinteresse nicht gerecht. Lutz Hachmeisters Analyse von 2000, sie sei entweder "willfährige Subventions- und Standortpolitik, gefalle sich in unverantwortlicher Deregulierung oder erschöpfe sich in kraftlosen Ethikappellen" gilt unverändert. Ebenso seine Forderung nach einer "öffentlich verantwortete Medienpolitik". Zu einer solchen Medienpolitik gehört ein ö.r- Auftrag für eine qualifizierte Medienforschung.

Finanzierung

  • Beitragsfinanzierung ist weiterhin Voraussetzung für Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechlichen

Öffentliche Güter müssen öffentlich finanziert werden. Weitergehende Finanzierungsmodelle sollen möglich sein, sofern privatwirtschaftlich organisierte Partner dem Grundversorgunsziel gesichert verpflichtet bleiben.


Medienökonomische Effekte

  • Die Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins Internet generiert neue Formen medienökonomischer Effekte

Öffentlich-rechtliche sind die größten Auftraggeber für Produktionsfirmen. Im Internetzeitalter muß der Kreis der Empfänger der Rundfunkbeiträge auf das gesamte urheberschaftliche Spektrum erweitert werden. Beitragzahlern muss die Möglichkeit gegeben werden mit zu entscheiden, in welche Projekte ihre Beiträge investiert werden. Transparenz der Finanzierungsströmen muss in jedem Fall gewährleistet werden.

  • Urheber müssen angemessen vergütet werden

Urheber (Kreative / Produzenten) stehen am Anfang der Wertschöpfungs-, aber ganz am Ende der Nahrungskette. Warum sollen Sender alle Rechte inklusive neuer Auswertungsformen halten, aber nur zur Zahlung von revenues - also auf die plattformspezifische Verwertung bezogene Erlöse - im Nachhinein verpflichtet bleiben? Anforderungsgerechter und nachhaltiger Auswertungslauf ist im Netz möglich. Die Rechte für neue Auswertungsformen ("unbekannte Nutzungsarten") sollten daher bei den Urhebern bleiben. Das Potential, diese Rechte auszuwerten, liegt bei den Kreativen / Produzenten bzw. den Unternehmensformen, die neue Ertragspotentiale erst erschließen - u.a. mit dem Ziel, Erlöse bei den Urhebern zu halten.



Organisation

  • Grundversorgung im Internet-Zeitalter erfordert eine neue Organisation
  • Grundversorgung im Internet-Zeitalter ist mit dem bisherigen Begriffsgegensatzpaar öffentlich/privat nicht gut beschreibbar
  • Internet-Native sehen nicht mehr linear, sondern nach Bedarf, zeitsouverän, on Demand
  • Die engen Beschränkungen bei den "Telemedien" behindern die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags


Inhalte

  • Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen ihren Grundversorgungsauftrag auch im Internet erfüllen
  • Grundversorgung im Internet muss weiterhin Integration leisten
  • Grundversorgung bedeutet kuratierten Kontext herstellen: Aus Information wird Wissen
  • Der Drei-Stufen-Test muss im Interesse des Gemeinwohls reformiert und angewandt werden
  • Im Netz sind und bleiben Inhalte, sofern sie nicht depubliziert werden (bzw. aus technischen Gründen verloren gehen), verfügbar.
  • Depublizieren ist ein Unding
  • Rundfunkarchive müssen bewahrt und nutzbar gemacht werden
  • In der "Read-Write Society" (Lessig) müssen öffentlich-rechtliche Inhalte Remixing zulassen
  • (Qualität und Quote:)
  • Auch von Nicht-Profis / Amateuren geschaffene Inhalte haben Qualität
  • Für Herkunftsquoten
  • Grundversorgung ist / soll verstanden werden als ein Gesellschaftsvertrag zwischen Kreativen und Publikum)
  • Experimente und Diskurse dringend gebraucht!

Fernmeldetechnisch/medientechnologisch

  • Das Internet ist die mediale Erfüllung dessen, was im Fernsehen schon immer angelegt war
  • Die Many-to-Many-Kommunikation erfordert neue Qualitätsmaßnahmen im Sinne der Grundversorgung
  • Grundversorgung im Internet braucht Grundversorgung mit Internet, netzneutral
  • Die Grundausstattung mit Internet ist ein Wirtschaftsfaktor


Forschungsfragen

  • Demokratietheoretische Funktion
  • Finanzierung - Input
  • Medienökonomische Effekte
  • Organisation

Wie eine Organisation bauen, die den Generationenwechsel mitvollzieht?

  • Inhalte
  • Fernmeldetechnisch/medientechnologisch